Newsarchiv

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Hinweis zu Rücktritten von SCC-RUNNING Laufveranstaltungen

In den letzten Wochen erreichten uns viele Anfragen, die den Rücktritt von

SCC-RUNNING Laufveranstaltungen betrafen. Die folgenden Regelungen zu

Rücktritten werden hiermit bekannt gegeben und für verbindlich

erklärt. Ebenfalls wird zur Vermeidung der Entstehung eines Schwarzmarktes

die Tauschmöglichkeit von Nummern unter den Teilnehmern unterbunden.

real,- BERLIN-MARATHON, 29. September 2002

  • Startnummern können nicht unter den Teilnehmern weitergegeben werden
  • Ein Teilnehmer kann bis zu 5 Wochen vor der Veranstaltung (24. August 2002) in begründeten Ausnahmefällen von seiner Anmeldung zurücktreten
  • Der Rücktritt kann unter Nennung von Gründen gegenüber dem Veranstalter schriftlich, postalisch oder per email mitgeteilt werden
  • Der Teilnehmer erhält anteilig € 25,00 von seinem gezahlten Organisationsbeitrag zurück
  • Anmeldungen, die (schriftlich – nicht online) nach einem erreichten Teilnehmerlimit eingehen, werden bis zu einer festen Anzahl auf eine Nachrückerliste gesetzt.
  • Durch Rücktritt freiwerdende Startplätze werden nach Eingang an Nachrücker vergeben.
  • 5 Wochen vor der Veranstaltung wird an die verbleibenden Nachrücker eine schriftliche Absage gesendet.

alle weiteren Laufveranstaltungen von SCC-RUNNING

  • Startnummern können nicht unter den Teilnehmern weitergegeben werden
  • Teilnehmer können nicht von Ihrer Anmeldung zurücktreten
  • Meldungen sind nur bis zum angegebenen Meldeschluß bzw. bis zum Erreichen eines rechtzeitig mitgeteiltem Teilnehmerlimits möglich

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