Aufgrund der Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz des Bezirksamts Mitte von Berlin und der Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg müssen wir den GENERALI BERLINER HALBMARATHON am 5. April 2020 und die EXPO zum GENERALI BERLINER HALBMARATHON (3.-4. April) leider absagen.
In den letzten drei Wochen haben wir intensiv mit den zuständigen Behörden Pläne modifiziert und Maßnahmen zur sicheren Umsetzung der Veranstaltung erörtert.
Die Gesamtsituation hat sich aktuell erheblich verändert. Der getroffenen Entscheidung zur Untersagung des GENERALI BERLINER HALBMARATHON durch die Behörden bringen wir vollstes Verständnis entgegen und setzen dies verantwortungsvoll um. Die Gesundheit unserer Teilnehmer, Mitarbeiter, Partner, Volunteers und aller anderen Mitwirkenden steht allzeit im Fokus unseres Handelns und hat höchste Priorität.
Wir haben seit mehr als 12 Monaten an dem 40-jährigen Jubiläum des größten deutschen Halbmarathons mit viel Hingabe gearbeitet. Gemeinsam mit Sportlern aus über 100 Nationen wollten wir als der veranstaltende SCC BERLIN e. V. ein Lauf-Fest auf den Straßen Berlins feiern.
Nach der jetzigen Absage der Veranstaltung und deren Konsequenzen werden wir uns über das weitere Vorgehen mit den Behörden sowie allen Beteiligten abstimmen.
Die Aufarbeitung dieser äußerst komplexen Situation mit zahlreichen Fragestellungen und die Prüfung weiterer Optionen, bei der eine große Anzahl Beteiligter involviert ist, wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
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