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Bundesgerichtshof-Urteil - Ende des sportlichen Inline Skatens?

Inline Skater sind - als Verkehrsteilnehmer - eher Fußgänger denn

Radfahrer. Zu dieser Bewertung kam der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in seinem

höchstrichterlichen Urteil vom 19. März 2002.

Das bedeutet in der Praxis: Inline Skater müssen z.B. in geschlossenen

Ortschaften Gehwege benutzen. Dort sei >>Disziplin gefordert<, was

bedeutet, dass sich Inline Skater der Geschwindigkeit der Fußgänger

anzupassen haben.

Die Nutzung von Fahrbahnen, von zahlreichen Initiativen gefordert, ist

innerorts Skatern untersagt. Außerhalb geschlossener Ortschaften

müssen sich Skater wie Fußgänger auf Straßen ohne

Bürgersteige links fortbewegen.

Eine Anerkennung als Fahrzeuge bleibt Inline Skates verwehrt.

Dazu die Meinung des Speedskating Clubs Kölner Roll-Möpse 98

e.V.:

Der SSC Kölner Roll-Möpse 98 e.V. hat sich schon vor eineinhalb

Jahren mit aller Deutlichkeit dagegen ausgesprochen, Inline Skates im Sinne der

Straßenverkehrsordnung als Fahrzeuge zu definieren. Wir waren und sind

weiterhin der Auffassung, dass zu vielen Inline Skater ohne ausreichende

Beherrschung ihrer Skates eine fatale Rechtssicherheit suggeriert worden

wäre, hätte man ihnen das Skaten auf Fahrbahnen erlaubt.

Schließlich hat der Inline Skater keine Knautschzonenreserve. Noch so

viele Rechte können sein Leben nicht schützen. Unter diesem Aspekt

teilen wir die Auffassung des BGH, Inline Skater auf Fahrbahnen vom Grundsatz

her nicht zuzulassen.

Die Verbannung der Inline Skater auf Gehwege ist jedoch auch keine

Lösung. Ohne sonderliche Anstrengung bewegt sich jeder Inline Skater

doppelt so schnell voran wie jeder normale Fußgänger. Ein Inline

Skater, von dem laut BGH-Urteilsverkündung >>Disziplin gefordert<

wird, wird im Falle eines Rechtskonflikts mit einem Fußgänger

wahrscheinlich immer der Unterlegene sein.

Für den Alltagsgebrauch wäre es ein soeben noch vertretbarer

Kompromiß gewesen, der BGH hätte den Inline Skatern die Nutzung von

Fahrradwegen während der hellen Tagesstunden erlaubt. Allerdings

hätte ausdrücklich darauf hingewiesen werden müssen, dass sich

Skater auf Fahrradwegen ebenso an die Verkehrsregeln zu halten hätten wie

Fahrradfahrer (die selten die Regeln respektieren).

Auch wenn das BGH-Urteil höchstrichterlich ist, so kann es nicht der

Weisheit letzter Schluß sein. Denn es basiert auf dem Entwicklungsstand

der Inline-Skater-Szene von vor sechs, günstigstenfalls fünf Jahren.

Seitdem aber vollzieht sich ein Szenewandel.

Aus dem massenhaften Fit-for-Fun-Freizeitgerät wird seit gut fünf

Jahren in immer größerem Umfang ein solides Sportgerät.

Für die breite Öffentlichkeit wird der Wandel deutlich anhand der

immer rasanter ansteigenden Teilnehmerzahlen bei den bundesweit verbreiteten

City-Inline-Marathons - von Köln über Bonn, Hamburg und Berlin - mit

Tausenden von Teilnehmern. Hinzu kommt das immer größere Angebot an

lokalen und regionalen Skater-Renn-Veranstaltungen - darunter auch seit dem

Jahre 2000 die Veranstaltung INLINE IN COLONIA des SSC Kölner

Roll-Möpse 98 e.V.

Inline-Speedskaten gehört mit zu den Sportarten mit den höchsten

Zuwachsraten in Deutschland. Übrigens wächst der Speedskater-Sport

nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ. Und das besondere

Phänomen: Rasant steigt die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer an, die

über 40 Jahre alt sind und damit eigentlich das jugendliche

Höchstleistungssportleralter längst überschritten haben.

Wer seine Inline Skates als Sportgerät nutzt - sei es als Fitness- oder

wettkampforientierter Skater - muß auch ein ordentliches Training

durchführen. Ohne Training kann kein Spitzenskater die 42,195

Marathonkilomter in einer Stunde zurücklegen. Und ein 50jährige

würde es auch niemals auf ein Stundenmittel von mehr als 30

Stundenkilometer bringen, wenn er nur auf Bürgersteigen trainieren

dürfte.

Das BGH-Urteil ist lobenswert, so fern es nicht ausreichend geübte

Nutzer von Inline Skates vor der fatalen Selbstüberschätzung

schützt. Und ebenso lobenswert ist es, wenn durch das BGH-Urteil

undisziplinierten Skatern Regeln auferlegt werden, die durch ihren

falschverstandenen Freiheitsdrang die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer

einengen.

Aber es nimmt auch jene in die Pflicht - Politik und Verwaltung der

Kommunen, der Länder und des Bundes - die allgemeinen gesellschaftlichen

Entwicklungen Folge zu leisten haben. Es ist einfach unredlich, wenn sich

Metropolen wie z.B. Köln, Berlin oder Hamburg mit Skater-Veranstaltungen

als sportfreundliche Städte brüsten, dann aber letztlich einer immer

größer werdenden Sportlerschar keine Bewegungs- und

Trainingsräume ausweisen, in denen die Skater nicht mit dem Gesetz in

Konflikt geraten. Night-Skating-Veranstaltungen sind falsche Alibis.

Das Urteil von Karlsruhe drängt viele Skater, die mit einem relativ

jungen Sport ein neues Lebensgefühl entwickelt haben, in eine schwierige

Situation.

Politik und Verwaltung aber setzt es unter Druck, endlich adäquate

Räume zu schaffen bzw. auszuweisen, in denen sich auch neuzeitliche Formen

des Sports konfliktfrei entwickeln können.

Hanspeter Detmer

Vorsitzender des SSC Kölner Roll-Möpse 98 e.V.

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